Kommen Sie bitte NICHT mit Fieber unaufgefordert in die Praxis sondern rufen Sie uns erst an:
VERKEHRSMEDIZIN
Wir sind berechtigt die Bescheinigung zur verkehrsmedizinische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen C, CE, C1, C1E und die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E bei Bewerbern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auszustellen. Für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich zum Sehtest eine Bescheinigung über eine medizinische Untersuchung vorzulegen.
Besteht bei einem Verkehrsteilnehmer aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes die Gefahr einer Verkehrsgefährdung, muss sich dieser Verkehrsteilnehmer einer medizinischen Eignungsprüfung unterziehen.
Liegt bei einem Verkehrsteilnehmer eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung vor, die als Gefährdungssachverhalt gewertet wird, dann kann diesem die Fahrerlaubnis entzogen oder nicht wieder erteilt werden. Kann der Eintritt der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung durch bestimmte Bedingungen wie z.B. Medikamente oder ärztliche Behandlung verhindert werden, kann die Fahrerlaubnis mit Auflagen bzw. Beschränkungen erteilt werden.
Als Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation sind wir in der Lage, verkehrsmedizinische Gutachten zu erstellen. Benötigen Sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten, sollte zunächst in einem Beratungsgespräch die genaue Problemstellung geklärt werden. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin in unserer Praxis.
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